Wirtschaftsunternehmen in der Corona-Krise: Die Stunde des Aufsichtsrats

Vorwort vom SEViX Gründer, Herrn Rainer E. Ulrich

Nicht alle Unternehmenskrisen sind das Ergebnis externer Einflüsse wie z.B. die Corona Krise.

Eine Krise kann durch den Tod oder die Unfähigkeit des CEO entstehen. Wenn er sich in Widersprüchen verstrickt oder in einen Konflikt verwickelt ist, sei es durch Managementfehler, Selbstgefälligkeit, ein persönliches Problem oder Korruption, und deshalb die Krise nicht mehr objektiv bewältigen kann, oder wenn das Vertrauen in die Führung des CEO völlig erschüttert ist, muss der Aufsichtsrat entscheiden, ob der CEO entlassen oder abgesetzt werden soll.

Unter solchen Umständen muss der Aufsichtsrat eine aktivere Rolle übernehmen, wozu auch die Ernennung eines CEO ad Interim gehören kann. Die Bewältigung einer Krise, in der das Management nicht in der Lage ist, die wirksame Führung zu übernehmen, stellt den Aufsichtsrat vor erhebliche Herausforderungen

Die Herausforderungen und Pflichten des Aufsichtsrats in der Krise

In der aktuellen Krisensituation hat der Aufsichtsrat besonders seine Personalkompetenz zu zeigen und unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen. Dazu kann er das Aufsichtsgremium durch neue Mitglieder verstärken. Auch ist es seine Pflicht, den Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder vorzeitig abzuberufen, wenn ein massiver Vertrauensverlust vorliegt oder wenn der Vorstand keine eindeutigen Antworten auf kritische Fragen geben kann. Gravierender erscheint es allerdings, wenn einem Vorstandsmitglied die unternehmerische Befähigung zur Bewältigung einer Krise oder eine grundsätzliche unternehmerische Kompetenz fehlt. Dies gilt besonders, wenn der Vorstand einen erforderlichen Insolvenzantrag nicht stellt (rechtfertigender Grund im Sinne des §75 Abs. 4 AktG Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung). Unter Umständen muss der Aufsichtsrat unter Zuhilfenahme Sachverständiger eine eigene Analyse und ein Unternehmenskonzept erstellen. In der Sanierungsphase selbst hat der Aufsichtsrat zu prüfen, ob die erforderlichen Maßnahmen zeitgerecht und mit der nötigen Sorgfalt definiert werden, und auf ihre Umsetzung zu drängen.

Kommt der Aufsichtsrat vorgenannten Überwachungspflichten, aus denen sich, wie dargestellt, auch eine Handlungspflicht hinsichtlich einer etwaigen Neubesetzung des Vorstands ergeben kann, nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig. Rechtlicher Ausgangspunkt dieser Haftung ist dabei § 116 Abs. 1 AktG, der auf § 93 Abs. 2–6 AktG verweist.

Der Aufsichtsrat trägt damit eine hohe Mitverantwortung dafür, eine eindeutige Unternehmensanalyse, eine darauf basierende die „richtige“ Strategie für das Unternehmen zu entwickeln und eine „gute“ Führung des Unternehmens durch einen geeigneten Vorstand sicherzustellen.

Heute mehr als zuvor stellt sich deshalb die Frage nach der Kompetenz des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat muss in der Lage sein, die richtigen Fragen zu stellen.

Die notwendigen Kompetenzfelder des Aufsichtsrates in der Krise

Dazu muss er mehrere Kompetenzfelder abdecken können. Zu den Kompetenzfeldern gehört mit Sicherheit Finanz- und Kontrollkompetenz, um den ursächlichen Aufgaben und Pflichten eines Aufsichtsrats nachzukommen. Mit Corona werden allerdings andere Kompetenzfelder in den Vordergrund rücken und Prioritäten verändern. Dies sind: Soziale,- strategische Kompetenz – sowie Kompetenz zum Themenbereich Innovation.

Der Aufsichtsrat sollte in erster Linie in der Lage sein, zu beurteilen, ob die Unternehmensstrategie und das durch Vorstand und Geschäftsführung entwickelte Geschäftsmodell erfolgversprechend und wettbewerbsfähig sind. Dazu muss er über eine eigene strategische Kompetenz verfügen, die es ihm ermöglicht, Fragen nach dem eingeschlagenen Strategietypus, nach Wettbewerbsposition, nach Wettbewerbsvorteilen, nach Marktanteilen oder Marktanalysen zu fragen. Sind die Leistungskennziffern und die Auftragseingänge des Unternehmens (KPI’s) schlechter, gleich oder besser als der Branchendurchschnitt? Auch sollte Wissen über strategische Neu-Ausrichtungen oder Strategie-Entwicklungsprozesse vorliegen. Eine strategische Kontrollpflicht, heute wichtiger als je zuvor, kann kein Aufsichtsrat wahrnehmen, wenn ihm dazu bestimmte Bausteine fehlen.

Nicht nur in der Corona Krise kommt es besonders auf einen starken strategisch und unternehmerisch handelnden Vorstand oder CEO an.

Das Thema Innovationsfähigkeit wird im künftigen Wettbewerb eine ganz entscheidende Rolle spielen. Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit werden davon abhängen. Der heutige Aufsichtsrat kann seiner Kontrollpflicht nur nachkommen, wenn er sich ständig mit der Überprüfung der Innovationsfähigkeit des Unternehmens auseinandersetzt und dazu erforderliche Kennzahlen einfordert.
Identifikation und Berufung des richtigen Vorstands

Kernaufgabe und Kernkompetenz des Aufsichtsrats liegt in der Identifikation und Berufung des richtigen Vorstands, besonders gilt dies für die Besetzung des CEO. Hier hat der Aufsichtsrat eine hohe Verantwortung, wenn er jemanden die Führung eines Unternehmens anvertraut, der für Ergebnisse und Entwicklung der Zukunft des Unternehmers im Wettbewerb und für seine Mitarbeiter maßgeblich sein wird.

Dabei muss der Aufsichtsrat vor allem auf die Fähigkeit des Vorstandes für die Umsetzung einer permanenten strategischen Transformation achten, die nie endet. Die soziale Kompetenz des Aufsichtsrates erfordert allerdings auch schnelles Handeln und das Zugegeben von Fehlentscheidungen, sollte es zu Fehlbesetzungen beim Vorstand gekommen sein.

Bei Abberufungen von Vorständen und unmittelbar erforderlichen Neubesetzungen bietet sich mit einem CEO ad Interim für den Aufsichtsrat eine optimale Möglichkeit an:

Der CEO ad Interim ist unmittelbar verfügbar, er verfügt über hohe soziale und strategische Kompetenz, an ihn müssen im Falle von einer Trennung keine hohen Abfindungen gezahlt werden und er kann durchaus im Erfolgsfall längerfristig an das Unternehmen gebunden werden. Der CEO ad Interim ist ein Lösung, die bei Aufsichtsräten noch immer zu wenig bekannt und angewendet wird. Gerade die Corona-Krise wird dieses Modell nach vorne bringen.

Resümee

Der Anforderungen an dem professionellen Aufsichtsrat der Gegenwart haben sich mit Corona verändert. Die dargestellten Rechte und Pflichte des Aufsichtsrats erfordern eine neue Bewertung und Priorisierung von Kompetenzfeldern, die jeder Aufsichtsrat erfüllen sollte. Dies müsste in seinem eigenen Interesse liegen – er ist mit in der Haftung und Verantwortung.

Die SEViX GmbH hat einen eigenen Quick Check erarbeitet, der eine eigene Einschätzung über die erforderlichen Kompetenzfelder eines modernen Aufsichtsrats ermöglicht. Auch wird man eine Antwort darauf finden, ob man weiterhin nur geeignet erscheint, Kontrolleur zu sein oder eine Rolle ausfüllen kann, die auch zur Prüfung, Diskussion und Erarbeitung strategischer Fragen und der Innovationsfähigkeit befähigt.

Der Aufsichtsrat hat in der Corona-Krise besondere, herausfordernde Aufgaben und Pflichten, wo er als Sparringspartner des Vorstandes konsequent auftreten und handeln muss. Die Anzahl der außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen muss in der Krise zunehmen. Es ist seine Stunde

Verfasst von Dr. Thomas Forster

Wir helfen wirksam

Sprechen Sie uns an!

Sprechen Sie uns bitte direkt an, wenn Sie konkrete Hilfe in Change Management-Projekten  oder einen CEO ad interim, Chief Restructuring Officer (CRO), Business Transformation Manager und ein eingespieltes Team mit Umsetzungskompetenz mit profundem Erfahrungswissen benötigen

Erfahren Sie mehr

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.