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Wirtschaftsunternehmen in der Corona-Krise: Die Stunde des Aufsichtsrats (Teil 1)

Von dem SEViX Senior Executive Partner, Herrn Dr. Thomas Forster
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Wirtschaftssituation in Deutschland

Corona stellt das gesamte Wirtschaftssystem und nahezu alle Unternehmen in Deutschland vor neue Herausforderungen.
Die Wirtschaftslage in Deutschland hat sich dramatisch verschlechtert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal um 10,1 Prozent. Es war der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen BIP-Berechnungen im Jahr 1970. Im Vorjahresvergleich brach die Wirtschaftsleistung um 11,7 Prozent ein. Bereits zum Jahresanfang war die Wirtschaftsleistung deutlich gesunken. Deutschland, Europas größte Volkswirtschaft, steckt in einer tiefen Rezession.
Für Deutschland rechnen die Volkswirte der Allianz-Tochter Euler Hermes für 2020 und 2021 insgesamt mit mindestens zwölf Prozent mehr Konkursen als noch 2019. In konkreten Zahlen sollen die Pleiten hierzulande auf dann etwa 21.000 Fälle hochschnellen. Der Löwenanteil dürfte mit acht Prozent auf 2021 entfallen. Für dieses Jahr wird für Deutschland ein Zuwachs um vier Prozent erwartet. Euler Hermes warnt vor dem Hintergrund dieser desaströsen Rekordzahlen vor einer tiefen Rezession.

Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind die gesetzlichen Vertreter bestimmter Gesellschaften laut Insolvenzordnung (InsO) dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Zeit bis zum 30. September 2020 und möglicherweise bis 31.03.2021 hat der Gesetzgeber diese Pflicht mit dem Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) aufgehoben, aber nur für die Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie und ihrer Folgen in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind und für die die Aussicht besteht, dass sie wieder zahlungsfähig werden.
Doch auch wenn die Insolvenzantragspflicht für bestimmte Fälle ausgesetzt wurde, bleibt ein Risiko für die Vorstände und Geschäftsführer von zahlungsunfähigen Unternehmen, sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen. Das kann gerade dann der Fall sein, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht auf der Covid-19-Pandemie beruht oder wenn keine Aussicht darauf besteht, dass die Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann. Ob diese Regelung betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll ist und ob die Unternehmen tatsächlich Maßnahmen einleiten, ist äußerst zweifelhaft.

Dramatische Verschlechterung der Situation bei vielen Unternehmen

Die meisten Unternehmen werden allerdings feststellen, dass ihre wirtschaftliche Lage mit Corona sich bereits dramatisch verschlechtert hat. Spätestens mit anstehenden Entlassungen von Mitarbeitern oder mit einem Gewinneinbruch dürfte die Unternehmenskrise mit Außenwirkung spürbar sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden viele Unternehmen in eine Lage kommen, in der ihre wirtschaftliche Existenz konkret gefährdet ist. Ein notwendiges Handeln wäre bereits vor Corona erforderlich gewesen, möglicherweise wird dieses Handeln erneut verpasst.

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Management der Organschaft von Unternehmen in der Krise

Auch in der Krise der Unternehmen liegt die primäre Handlungspflicht und Verantwortung beim Vorstand und der Geschäftsführung. Liegt die Verantwortung für ein mögliches Nichthandeln nur bei der Geschäftsführung, dem Vorstand, dem CEO oder kommt auch der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion und seinen Aufgaben und Pflichten nicht ausreichend nach?
Die Stunde des Aufsichtsrats sollte bereits schon länger gekommen sein.
Die dem Aufsichtsrat übertragene Kontroll- und Überwachungsaufgabe ist nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern auch auf die Zukunft gerichtet. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand, die Geschäftsführung zu überwachen, nicht selbst operativ tätig zu sein. Er verfügt allerdings über eine Vielzahl von Möglichkeiten eine Unternehmenskrise rechtzeitig zu erkennen und zu handeln. Gerade in Zeiten von Corona haben wir es mit einer Intensivierung von Unternehmenskrisen zu tun. In der Krise, wie bereits bei einer sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterung, hat der Aufsichtsrat seine Einflussnahme auf das Unternehmen zu verstärken. Dies entspricht der im Aktienrecht vorgegebenen Handels- und Sorgfaltspflicht. Der ursprünglich erforderliche Beratungs- und Kontrollaufwand des Aufsichtsrats muss mit Ausweitung der Krise in eine unterstützende und begleitende Aktivität des Vorstandes und der Geschäftsführung transformiert werden. Damit der Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen kann, muss er sich hierzu vom Vorstand umfassende Berichte vorlegen lassen und diese prüfen. Besonders der Vorsitzende des Aufsichtsrates sollte in der Krise eine permanente Kommunikation mit dem Vorstand vorleben, wobei auch die Diskussion strategischer Fragen im Vordergrund stehen sollte.
Nur eine laufende, tiefgründige Beschäftigung mit der vorliegenden Krisensituation kann zu maßgeblichen Maßnahmen und Ergebnissen führen. Der Aufsichtsrat sollte deshalb schnellstens auf Vorstand und Geschäftsführung einwirken, die eindeutigen Ursachen der Krise transparent zu machen und deshalb auf die Erarbeitung von notwendigen Unternehmensanalysen hinarbeiten. Die Analyse von Berichten, G +V, Kennzahlen und Informationsquellen der Vergangenheit werden dazu nicht mehr ausreichend sein. Corona stellt vor allem alte Geschäftsmodelle, Märkte, Standorte oder Produktlebenszyklen in Frage. Strategische Analysen, soziale- und Methoden- Kompetenz sind deshalb aktuell stärker als je zuvor gefragt.

Resümee

Strategische Ziele, ein resilientes Geschäftsmodell, basierend auf Wettbewerbsvorteilen, Zyklen-Management und einer wettbewerbsfähigen Organisationsstruktur, sind aktuell die Fragen, die den verantwortungsbewussten Aufsichtsrat umtreiben sollten. Deshalb wird der Aufsichtsrat darauf hinwirken, dass der Vorstand die Ursachen der Krise nicht nur erschöpfend analysiert, vielmehr wird er verlangen, dass aufbauend auf der Analyse und grundlegender strategischer Überlegungen, ein tragfähiges Konzept zur Bewältigung der Krise samt Zeitplan sowie ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell entwickelt wird.
Bitte senden Sie uns eine E-Mail, wenn Sie den „Quick Check Aufsichtsratskompetenz“ als Selbsttest durchführen möchten, an: info@sevix.de

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